Inhaltlicher Schwerpunkt ist das jeweils neueste Ju Jutsu
Prüfungsprogramm, wie im "Ju Jutsu 1*1" beschrieben.
Siehe
hierzu auch die Prüfungsvordrucke,
sowie die Voraussetzungen
für die Kyu- und Dan-Grade.
Der Trainer hat die Aufsichts- und
Sorgfaltspflicht. Siehe z.B. den entsprechenden Abschnitt im
Kapitel "Notwehr/Recht/Versicherungen" des Skripts zur
Trainer-C-Breitensport-Ausbildung des
Niedersächsischen Ju Jutsu Verbandes (Siehe "Skript
und Artikel" in dem linken Frame).
Der Trainer hat am Ende des Trainings dafür zu sorgen,
dass alle Mitglieder die Parkplätz verlassen haben und die
Hoftüre abgeschlossen ist.
Trainingsmaterialien: In beiden Turnhallen haben
wir einen Schrank mit Trainingsmaterialien (Pratzen, Waffen, ...)
Organisatorisches
Vereinsmitglieder
Jeder Trainer hat dafür zu sorgen, dass aus
Interessenten möglichst Vereinsmitglieder werden. Um
zu erfahren, wie die Interessenten auf den Verein
aufmerksam geworden sind und, um sie sofort am e-mail-Versand teilhaben zu
lassen, gibt es die e-mail-Abfrage
Vereinsmitgliedschaft
Aufnahmen
Neue reguläre Mitglieder
füllen den Aufnahmeantrag
aus. Der Trainer gibt diese dann an den
Vorsitzenden weiter.
Wenn jemand weniger als 6 Monate in
München ist, gibt es die Möglichkeit der Kurzmitgliedschaft.
Stilllegung: Wenn jemand mehr als 6 Monate abwesend ist oder
pausieren will, kann er die Mitgliedschaft auch stilllegen.
Kündigung: Kündigungen sind umgehend an den
Vorsitzenden weiterzuleiten.
Die DJJV-Päße
werden nach einiger Zeit vom Vorsitzenden an das Mitglied
bzw. den Trainer ausgegeben.
Alle Übungsleiter erhalten
regelmäßig eine aktualisierte Liste der
Vereinsmitglieder.
Vertretung: Falls der Trainer verhindert ist,
organisiert er
selbstständig und rechtzeitig mithilfe des
Adressverzeichnisses
seine Vertretung. Dazu gehört auch ggf. die Übergabe
des
Turnhallenschlüssels.
Trainervergütung: Der
Verein zahlt für die
Trainingseinheiten den Trainern eine Vergütung. Die Abrechung
ist
quartalsweise, spätestens im Folgemonat beim
Vorsitzenden
einzureichen. Die Abrechnungsformulare
für
Um Bagatellverletzungen versorgen zu können,
sollte jeder Trainer ein Erste-Hilfe-Set dabei haben.
Bei allen schwereren Unfällen ist umgehend der
Vorsitzende zu informieren. Das Mitglied muss
dann eine Schadensmeldung
für die Versicherung ausfüllen.
DieVereinssatzung
sollte jeder Trainer einmal gelesen haben.
Die Hausordnung für die Turnhallen und die
Hallenbelegung bekommt jeder Trainer vom Vorsitzenden.
Insbesondere sind nach jedem Training alle Fenster und Türen zu schließen und alle Lichter zu löschen.
Aus- und Weiterbildung
Jeder Trainer sollte sich laufend fortbilden.
Dazu gehört im Bereich Ju Jutsu neben dem egelmäßigen Training, einer
möglichst hohen Graduierung auch der Besuch von
Lehrgängen. Das Formblatt für die Lehrgangskostenerstattung befindet sich hier.
Als Trainer sollte man die
Trainer-C-Breitensportausbildung absolvieren und die
Gültigkeit der Lizenz erhalten. Weitere Ausbildungen
sind
natürlich vorteilhaft.
Auch die Erste-Hilfe-Kenntnisse sollte jeder Trainer laufend
auffrischen.
Jeder Trainer sollte auch die Prüferlizenz
besitzen, um die Vereinsmitglieder auf die Prüfungen
vorzubereiten.
Eine Ausbildung im Vereinsmanagement ist empfehlenswert.